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Stichwort English Beschreibung
Versicherungsvermittlerrecht (Neuregelung) German insurance agent regulation for brokers Im Gesetz zur Neuregelung des Ver­sicherungs­ver­mitt­ler­rechts wurden Erlaubnisvoraussetzungen für die gewerbliche Tä­tig­keit als Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler) und Versicherungsberater in die Gewerbeordnung auf­ge­führt. Die Erlaubnisvoraussetzungen gehen über jene von Immobilienmaklern weit hinaus. So ist ein Fach­kun­de­nach­weis zu erbringen und eine Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung nachzuweisen. Die Regelungen befinden sich in den §§ 34d (Versicherungsvermittler) und 34e GewO (Ver­siche­rungs­be­ra­ter).

Außerdem wurde bestimmt, dass bei den Industrie- und Han­dels­kam­mern Vermittlerregister zu führen sind. Der öffent­li­che Teil des Vermittlerregisters ist für jedermann ein­seh­bar. Daraus kann entnommen werden, wer über welche Erlaubnis verfügt (Versicherungsmakler, Ver­siche­rungs­be­ra­ter) beziehungsweise wer ein an eine Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft gebundener Ver­si­che­rungs­ver­tre­ter ist, der keiner Erlaubnis bedarf.

Die Industrie- und Han­dels­kam­mern sind auch zuständig
für die Erlaubniserteilung.